Klienteninformationen / Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Honorar:

Angaben zur Höhe des Honorars finden Sie auf den entsprechenden Seiten.

Ich orientiere mich an den derzeit üblichen Honoraren für Psychotherapie und Beratung. 

Heilbehandlungen/Psychotherapie bei einem Heilpraktiker werden, wenn nicht anders vereinbart, nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet, allerdings mittlerweile bis zum 1,8 bis 2,3 fachen Satz, da dieses Gebührenverzeichnis (GebüH) seit 1985 nicht mehr aktualisiert wurde.

Die privaten Krankenkassen und die privaten Zusatzversicherungen erstatten in der Regel aber nur den einfachen Satz.

Wenn Sie eine (teilweise) Erstattung durch Ihre private Versicherung oder Zusatzversicherung beantragen, erstelle ich Ihnen eine Rechnung mit Diagnose nach ICD10 und rechne, soweit möglich, nach der GebüH ab.

Aufgrund des veralteten Status sind einige Leistungen zum Teil nicht aufgeführt bzw. der Stand der Gebühren den heute üblichen Honoraren nicht angepasst. Daher gilt auch hier, dass Sie evtl. bei der Privatversicherung oder Zusatzversicherung mit Zuzahlung rechnen müssen.

Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung, da es immer von dem individuellen Vertrag abhängt, den man abgeschlossen hat.

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.

Kosten für Heilbehandlungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, sind als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich absetzbar. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

 

Bezahlung:

  • Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung wird - wenn nicht vorher anders vereinbart - nach der Behandlung in bar bezahlt. 
  • Das Honorar ist unabhängig von einer etwaigen Erstattung Ihrer Versicherung in voller Höhe zahlbar.
  • Bei Rechnungsstellung ist das Honorar wie vereinbart zu zahlen, unabhängig ob, wann und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Erstattung leistet.
  • Das Honorar ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht

 

Vorteile der Eigenfinanzierung:

  • Sie können frei den Therapeuten/die Therapeutin Ihrer Wahl bestimmen,
  • Sie vermeiden lange Wartezeiten und bürokratische Formalitäten,
  • Sie schützen sich vor klassifizierenden Diagnosen und den für die berufliche Karriere oft nachteiligen Nebenwirkungen und
  • Sie fallen nicht unter Ausschlusskriterien bestimmter Versicherungen wie z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung, und
  • nicht zuletzt zeigt sich hier auch das Maß Ihrer tatsächlichen Bereitschaft, für den eigenen Heilungs- oder Entwicklungsprozess die volle Verantwortung zu tragen.

 

Terminvereinbarungen:

  • Als Heilpraktikerin für Psychotherapie führe ich eine sogenannte "Bestell-Praxis", d.h. ich plane eine ganz individuelle Zeitspanne für Sie ein. So kann ich nicht, wie bei einer "Wartezimmer-Praxis" bei Terminausfall einfach den nächsten Klienten behandeln.
  • Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass eventuelle Terminverschiebungen oder Absagen möglichst langzeitig vor dem Behandlungstermin erfolgen sollten, damit ich den Termin weiter anbieten kann. Das Leben richtet sich leider oft nicht nach solchen Vereinbarungen. Mir ist bekannt und bewußt, dass der überwiegende Grund für Absagen nicht selbstverschuldet oder leichtfertig ist, eher im Gegenteil  traurige, gesundheitliche oder berufliche Ereignisse zu kurzfristigen Absagen führen. Auch wenn ich persönlich mit großem Mitgefühl bei Ihnen bin, ist es mir nicht möglich, in all diesen Fällen das geschäftliche Risiko zu tragen.
  • Angaben zur Höhe der Ausfallkosten – wenn nicht anders vereinbart- finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
  • Falls ich den Termin an jemand anderen vergeben kann, entfallen Ihre Ausfallkosten.

 

"Die Alternative: Heilpraktiker für Psychotherapie" von Heidemarie Voigt

Ein Mangel unseres Kassensystems ist, dass zwischen Menschen, die sich in einer Lebenskrise befinden und sich deshalb psychisch nicht wohl fühlen und Menschen mit einer psychischen Krankheit nicht unterschieden wird. Würde diese Differenzierung stattfinden, hätte das, so meine ich, eine drastische Verringerung der Kosten für psychische Erkrankungen zur Folge. 

Heilpraktiker für Psychotherapie sind eine leider zu wenig bekannte Berufsgruppe und eine echte Alternative für Menschen, die sich in einer Lebenskrise befinden. Es gibt in Deutschland zwei nicht akademische Heilberufe, den Heilpraktiker und den Heilpraktiker begrenzt auf das Gebiet der Psychotherapie. Vor Aufnahme ihrer Betätigung ist eine entsprechende Zulassung erforderlich, bei der Kenntnisse, Fähigkeiten und Verantwortungsbewusstsein bei der Ausübung der Heilkunde genauestens überprüft werden. 

Der Heilpraktiker für Psychotherapie verfügt über ein breites Spektrum moderner Methoden der humanistischen Psychotherapie, um Menschen in Lebenskrisen schnell und effektiv helfen zu können. Er hat eine Überweisungspflicht zum Facharzt, wenn er eine psychiatrische Erkrankung erkennt und muss dies in seinen Patientenakten dokumentieren. Es bedeutet auch, dass er bei allen psychosomatischen Erkrankungen auf einer (Haus)ärztlichen Abklärung, vor oder parallel zu seiner Arbeit bestehen muss. 

Die Kosten für die Termine beim Heilpraktiker für Psychotherapie sind von den Klienten selbst zu tragen. Das hat den Vorteil, nicht mit dem Stigma "psychisch krank" behaftet zu sein, in der Krise schnell einen Termin zu bekommen, lebensnahe und praktische Hilfe zu erhalten und eine hohe Motivation zur Mitarbeit, um seine Kosten im Rahmen zu halten. Durch ziel- und lösungsorientiertes Arbeiten kommen Heilpraktiker für Psychotherapie oft mit Ihren Klienten schneller zu positiven Ergebnissen. Und das ist ein weiterer Vorteil--- Sie sind Klienten und keine Patienten, da Sie ja NICHT psychisch krank sind, sondern in einer Lebenskrise stecken, in der Sie professionelle externe Hilfe benötigen.